Adoption

Adoption- juristisch auch unter dem Begriff "Annahme als Kind" bekannt - bedeutet, dass ein Kind mit sämtlichen Rechten und Pflichten in die eigene Familie aufgenommen wird. Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Dajana Bonk
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E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de

Dirk Wendland
Zimmer: 131
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