Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Bei der Grundsteuer wird der Grundbesitz besteuert. Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Besitz und Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke.

Die Grundsteuerberechnung erfolgt in mehreren Stufen. In der ersten Stufe bewertet das Finanzamt das Grundstück und erlässt einen Einheitswertbescheid. Daraufhin ermittelt ebenfalls das Finanzamt auf Grundlage des Einheitswerts den Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird dem Steuerpflichtigen und der hebeberechtigten Gemeinde mit Grundsteuermessbescheid bekanntgegeben.
Der Grundsteuermessbetrag wird dann von der Gemeinde mit deren festgesetzten Hebesatz multipliziert und ergibt die zuzahlende Grundsteuer A oder B.

Der Hebesatz wird von der Gemeinde selbst beschlossen.
Ist der Hebesatz über mehrere Jahre gleich, so kann die Grundsteuer A und B in Mehrjahresbescheiden erlassen werden.

Die Hebesätze der Stadt Zehdenick betragen:

  • Grundsteuer A 300 Prozent
  • Grundsteuer B 340 Prozent

Die Grundsteuer A und B sind regulär immer vierteljährlich zu zahlen am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jährlich einmal gezahlt werden zum Zahlungstermin 01. Juli.

Änderungen des Grundsteuermessbetrages oder des Steuerpflichtigen melden sie bitte direkt dem Finanzamt:
Finanzamt Oranienburg
– Bewertungsstelle –
Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Sabrina Draschanowski
Zimmer: 239
Tel.: 03307 4684 137
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Katja Böttcher
Zimmer: 239
Tel.: 03307 4684 138
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Hilfreiche Links
https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/

Formblätter aus dem Formularcenter
Einzugsermächtigung
Antrag auf Jahreszahler