Reisepass / Expressreisepass

Reisepass

Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder alleinigen Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen erforderlich.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Nähere Informationen dazu hier.

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles und biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • ggf. alter Reisepass (auch wenn ungültig) ansonsten Personalausweis
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. für Personen unter 16 Jahren, die Zustimmung der/s gesetzlichen Vertreter/s
    und das persönliche Erscheinen des Kindes

Gebühren:

  • Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 EUR
  • Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 EUR
  • Personen über 24 Jahren, Standard 70,00 EUR
  • Personen über 24 Jahren mit 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 EUR
  • Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.

Gültigkeitsdauer:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Zweitpass: 6 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer:
ca. 3-4 Wochen (vor Urlaubs-/ Ferienzeiten ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen)
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Hinweis:
Welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen, erfahren Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“.

Rechtsgrundlage:
Passgesetz


Expressreisepass

Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder alleinigen Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein. Zur Beantragung eines Expressreisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich. In dringenden Fällen ist es möglich, einen Expressreisepass erstellen zu lassen. Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt in der Regel 72 Stunden/3 Werktage.

Gebühren:

  • Personen unter 24 Jahren, 69,50 EUR
  • Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 91,50 EUR
  • Personen über 24 Jahren, 102,00 EUR
  • Personen über 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 124,00 EUR

Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.

Gültigkeitsdauer:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • ab 24 Jahren: 10 Jahre

Rechtsgrundlage:
Passgesetz

Hinweis:
Welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen, erfahren Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“.


Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de