Führungszeugnis

Der/Die Antragsteller/in muss im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.

  • Sofern Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, ist eine schriftliche Antragstellung per Post zulässig. Hierbei muss Ihre Unterschrift amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Seit Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert.

Folgende Belegarten sind möglich:

  • Privates Führungszeugnis Belegart N:
    für private Zwecke (z. B. für eine Bewerbung oder Einstellung)
  • Behördliches Führungszeugnis Belegart O:
    zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Beantragung eines Gewerbes oder die Einstellung bei einer Behörde)
  • Erweitertes Führungszeugnis Belegart NE, OE:
    für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
    Das erweiterte Führungszeugnis wird seit dem 01.05.2010 erstellt und wird nur von Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich in Einrichtungen tätig sind, in denen Kinder und Jugendliche leben, wohnen, gepflegt oder betreut werden. Es ist eine schriftliche Bestätigung von der anfordernden Stelle (z. B. Arbeitgeber, Verein oder Einrichtung) bei der Beantragung vorzulegen.
  • Europäisches Führungszeugnis
    Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ab dem 31. August 2018 ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Bisher konnten sie wählen, ob ihnen ein nationales oder ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden sollte. Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes wird dieses Wahlrecht künftig entfallen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Die aufgeführten Führungszeugnisse werden nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift oder die angegebene Behörde gesandt.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzliche/r Vertreter/in handeln
  • ggf. für Führungszeugnisse zur Vorlage bei Behörden zusätzlich:
    vollständige Anschrift, Aktenzeichen bzw. Verwendungszweck der Behörde
  • ggf. für das erweiterte Führungszeugnis zusätzlich:
    Schreiben des Arbeitgebers, der Einrichtung oder des Vereins, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen
  • ggf. Nachweis für Gebührenbefreiung (z. B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit, Bezug von ALG II oder BAföG)

Gebühren:
13,00 € (alle Belegarten)

Die Gebühren sind vor Ort bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Bearbeitungsdauer:
ca. 1-2 Wochen

Hinweise:
Online-Beantragung: Wer im Besitz des neuen elektronischen Personalausweises ist, kann das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Dafür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion (eID) und ein Kartenlesegerät.

Beantragung bei Wohnsitz bzw. Aufenthalt im Ausland, Verwendung eines Führungszeugnisses im Ausland mit Apostille und Über- bzw. Endbeglaubigung: Informationen hierzu, erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.

Dokumente zum Download:
"Flyer Führungszeugnis"

Rechtsgrundlage:
Bundeszentralregistergesetz

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153 
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de