Im Stadtgebiet Zehdenick werden von der Stadt Zehdenick folgende Steuern erhoben.
- Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H
  - Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 230 v.H.
  - Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 380 v.H.
  - Umlage zum Wasser- und Bodenverband (bis 31.12.2020)
  - Vergnügungssteuern
  - Hundesteuer
 
Die Zuständigkeit für Steuern und Abgaben liegt im Fachbereich II - Fachdienst "Finanzverwaltung".