Wohnberechtigungsschein

Im Amtsbereich der Stadt Zehdenick gibt es Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Für diese Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ob Sie für den Bezug einer Wohnung einen Wohnberechtigungschein benötigen, erfahren Sie bei dem jeweiligen Vermieter.

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
  • Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate (Originale)
  • Nachweise aller Einnahmen der zum Haushalt zählenden Personen (z. B. Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid, BAföG-Bescheid, Nachweis über Unterhalt, Nachweis über erhöhte Werbungskosten)
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderung
  • ggf. Mutterpass

Gebühren:

Wohnberechtigungsschein: 15,00 €
Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Bearbeitungsdauer:

ca. 3-4 Wochen

Rechtsgrundlagen:

§ 27 Wohnraumförderungsgesetz
§ 5 Wohnungsbindungsgesetz

Dokumente zum Download:
Antrag Wohnberechtigungsschein
Einkommenserklärung zum Wohnberechtigungsschein
Erläuterung zur Einkommenserklärung

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150 
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de